Wir überprüfen für Sie kostenfrei, ob ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid aufgrund einer Trunkenheitsfahrt Erfolgsaussichten bietet.
Sie sind mit Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit am Steuer kontrolliert worden – wir nehmen gerne Ihren Bußgeldbescheid entgegen und teilen Ihnen mit, ob ein Einspruch möglich und sinnvoll ist. Erst wenn Sie aufgrund unserer zuvor erteilten Auskunft zu dem von Ihnen begangenen Alkoholverstoss weitere Beratung wünschen oder direkt gegen den Bußgeldbescheid vorgehen möchten, fallen entsprechende Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an, nähere Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind rechnen wir direkt mit Ihrem Versicherer ab, auch bei Alkohol am Steuer übernimmt dies die Rechtsschutzversicherung. Wir verlangen für die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Deckungsanfrage keine weiteren Gebühren.
Sollte Ihnen zunächst ein Anhörungsbogen zugegangen sein, können wir für Sie kostenpflichtig Akteneinsicht beantragen und Sie beraten wie weiter zu verfahren ist. In diesem Falle sollten Sie uns umgehend kontaktieren, da grundsätzlich in einem so frühen Stadium des Verfahrens noch mehr Möglichkeiten zu einer erfolgreichen Abwehr gegeben sind.
Wurden Sie bereits in einem Einspruchsverfahren vertreten und es liegt nun mehr ein für Sie ungünstiges Urteil vor? Wir helfen gerne und legen für Sie gegen entsprechende Vergütung das jeweilige Rechtsmittel ein.
Sollten Sie über den bloßen Bußgeldbescheid hinaus, aufgrund der Alkoholfahrt Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, können wir Sie ebenfalls umfassend beraten.