Wir überprüfen für Sie kostenfrei, ob ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid aufgrund Strafe beim telefonieren am Steuer Erfolgsaussichten bietet.
Sie sind bei der Benutzung eines Mobiltelefons oder eines Entertainmentgeräts während Sie ein Kraftfahrzeug fuhren erfasst worden – wir nehmen gerne Ihren Bußgeldbescheid entgegen der im Umfeld “Strafe beim telefonieren am Steuer” ergangen ist und teilen Ihnen mit, ob ein Einspruch möglich und sinnvoll ist.
Ihr Thema: Strafe beim telefonieren am Steuer
Erst wenn Sie aufgrund unserer zuvor erteilten Auskunft weitere Beratung wünschen oder direkt gegen den Bußgeldbescheid vorgehen möchten, fallen entsprechende Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an, nähere Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind rechnen wir direkt mit Ihrem Versicherer ab. Wir verlangen für die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Deckungsanfrage keine weiteren Gebühren.
Wir arbeiten ausserdem mit einem großen Deutschen Rechtschutzversicherer bei Themen, wie Strafe beim telefonieren am Steuer zusammen und können hier eventuell eine nachträgliche Rechtschutzversicherung anbieten. Wir sind keine Vermittler von Versicherungsleistungen und stellen hier lediglich Informationen für Sie zur Verfügung, wenn Sie dies wünschen.
Sollte Ihnen zunächst ein Anhörungsbogen für Strafe beim telefonieren am Steuer zugegangen sein, können wir für Sie kostenpflichtig Akteneinsicht beantragen und Sie beraten wie weiter zu verfahren ist. In diesem Falle sollten Sie uns umgehend kontaktieren, da grundsätzlich in einem so frühen Stadium des Verfahrens noch mehr Möglichkeiten zu einer erfolgreichen Abwehr gegeben sind.
Wurden Sie bereits in einem Einspruchsverfahren vertreten und es liegt nun mehr ein für Sie ungünstiges Urteil vor? Wir helfen gerne und legen für Sie gegen entsprechende Vergütung das jeweilige Rechtsmittel ein.
Strafe beim telefonieren am Steuer