Blitzergutachten

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Das Blitzer-Gutachten – Hilfe oder Papiertiger?

Sie wurden geblitzt oder eine mobile Kontrolle hat Sie mit einem Lasermessgerät erfasst?

Nachdem der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist stellt sich die Frage, ob man nun Einspruch einlegen soll oder nicht? Oftmals kann man sich an den Verstoß kaum erinnern oder man ist sogar völlig überrascht von dem Vorwurf. In der Retroperspektive sind Sie sich sicher niemals so schnell gewesen zu sein, dennoch sollen Sie nun den Führerschein für einen Monat abgeben. meine Unterlagen einreichen

Auch wenn der Einspruch gegen Bußgeldbescheid selbst schnell eingelegt ist, hilft dies alleine nur wenig weiter. Ohne anwaltliche Hilfe kann der Sachverhalt kaum gänzlich erfasst werden. Zunächst ist es erforderlich sich einen Überblick über den eigentlichen Tatvorwurf zu machen. Hierfür sind die Informationen, welche der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid bieten nur wenig hilfreich. Zwar erhalten Sie Kenntnis über Tattag und konkreten Verstoß, die Begleitumstände können Sie hieraus jedoch nicht erkennen.

Der Rechtsanwalt veranlasst die Behörde zunächst dazu die Akte an ihn zu übersenden, nur so kann sich ein vollständiger Überblick über die Sachlage verschafft werden.

blitzergutachten

Blitzer Rohmessdaten

Oftmals wird zusammen mit der Akteneinsicht auch die Herausgabe der Rohmessdaten verlangt. Früher kam die Behörde diesem Ersuchen nur schleppend nach und das Verfahren krankte bereits an dieser Stelle. Heute sind die Behörden erfahren genug, um zu wissen, dass es dem Verfahren nicht zuträglich ist, wenn die Rohmessdaten dem Betroffenen und seinem Vertreter nicht zur Verfügung gestellt werden.

Diverse Oberlandesgerichte haben hierzu Entscheidungen getroffen, welche zum Nachteil der Behörde verliefen, so dass nun mehr dem Ersuchen des Betroffenen meist umfänglich nachgegeben wird.

Rohmessdaten erhalten? Was nun? Blitzer Gutachten

Weder der Betroffene noch der Rechtsanwalt können anhand der Rohmessdaten sofort Fehler erkennen.

Die technischen Vorgänge bei einer Radar- oder Lasermessung, sowie einer Nachfahrt, sind kompliziert und hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Zudem können Witterung, fehlende Eichung, Platzierung der Messanlage, Bereifung des Messfahrzeugs und diverse andere Umstände zu einer fehlerhaften Messung führen. Zur Beurteilung von Fehlern und möglichen Fehlerquellen gibt es diverse Gutachten, welche auf die Auswertung der technischen Seite des Akteninhalts befähigt sind. Die gutachterliche Bewertung der Beweismittel oder auch das Blitzergutachten genannt erläutert im Idealfall sämtliche Fehlerquellen und liefert damit wichtige Argumente für den Einspruch und eine eventuell folgende Verhandlung vor dem Amtsgericht. Es wird die Software des Messgeräts, die Auswertesoftware, die Messwertbildung, der Messalgorithmus, die Betriebsbedingungen und vieles Weitere ausgewertet.

Hierbei gibt es einige Gutachter, welche deutschlandweit an den Amtsgerichten zu einer gewissen Reputation gelangt sind. Bedauerlicherweise werden Gutachten oft nicht auf den Einzelfall erstellt, sondern auf Messanlagen oder bestimmte Messmethoden bezogen. Dadurch sind die Amtsgerichte täglich mit deckungsgleichen Gutachten konfrontiert, die Einreichung eines Gutachtens dieser Sachverständiger hat dann für den Betroffenen selten einen positiven Effekt, sondern lässt die Gerichte oftmals eine gewisse Ablehnungshaltung für die darin enthaltenen Argumente entwickeln. Diese Gutachter suchen sich immer wieder neue potentielle Fehlerquellen der Messanlagen und Auswertungsmethoden, welche dann gebetsmühlenartig wiederholt werden.

Die Messwertbildung hat sich zu einem solch leidigen Dauerthema entwickelt. Hierbei wird die durchaus plausible These aufgestellt, dass bei der Messung durch das Gerät über 50 verschiedene Punkte auf dem Objekt angestrahlt werden. Aus der Auswertung dieser Messpunkte entsteht letztlich der Messwert und damit im Resultat die Geschwindigkeit. Aufgrund der Beschaffenheit der Messgeräte werden jedoch nicht nur Punkte auf dem Fahrzeug in die Messung mit einbezogen, sondern auch Punkte aus dem Umfeld. Damit wird das Messergebnis in der Theorie verfälscht. Des Weiteren hat jedes Messgerät einen Messbereich in welchem eine genaue Messung garantiert wird. Wird außerhalb dieses Bereichs gemessen, kann dies theoretisch zu einem Fehler führen. Problematisch bei diesen Thesen ist der Umstand, in der Praxis ist eine Abweichung durch diese Fehlerquellen so gering, dass oftmals kein Unterschied zur tatsächlichen gefahrenen Geschwindigkeit besteht oder dieser Unterschied im Nachkommabereich liegt. Auf der anderen Seite gibt es den rechtlichen Grundsatz „in dubio pro reo“ – übersetzt „im Zweifel für den Angeklagten“, d.h. bei möglichen Fehlern in der Messung müsste an sich ein Freispruch erfolgen. Insbesondere im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main haben die Gerichte in dieser Konstellation wenig Motivation vorgenannten Grundsatz anzuwenden. Man hat hier eine gewissen Gegenargumentation zu der Fülle an Gutachten und möglichen oder tatsächlichen Fehlerquellen entwickelt.

Jedes Gerät wird von der Physikalisch- technischen Bundesanstalt auf mögliche Fehler und Messgenauigkeit überprüft. Erst nachdem die sogenannte PTB eine Zulassung für das Gerät erteilt, wird dieses durch die Ordnungsbeamten tatsächlich genutzt. Zudem werden zyklische Überprüfungen und Neujustierungen des Geräts vorgenommen, die sogenannte Eichung. Die Gerichte stellen sich nun mehr auf den Standpunkt, dass aufgrund dieser Vorgehensweise keine Fehler möglich sind.

Dem Laien und auch dem Rechtsanwalt erschließt sich diese Argumentation selbstverständlich wenig, da bereits aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus ein technisches Gerät häufig auch Fehler zeigt. Zwar ist eine Radarmessanlage kein Smartphone oder Kühlschrank, die Verarbeitung insofern hochwertiger und mehr wissenschaftlich, doch grade diese Komplexität bietet mehr Angriffsfläche für Fehler.

Blitzer prüfen

Letztlich kann nur ein Blitzergutachten Anhaltspunkte für mögliche Fehler liefern, gleichwohl handelt es sich hierbei nicht um eine Wunderwaffe, welche den Betroffenen umgehend aus der rechtlichen Verantwortung holt. Nur im Verbund mit Rechtsanwalt und individuellem Gutachten besteht eine Chance den Tatvorwurf zu entkräften.