Geblitzt im außerörtlichen Bereich, was kann ich jetzt noch tun?

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Oftmals werden Blitzer im außerörtlichen Bereich aufgestellt. Hierbei gibt es jeweils individuelle Gründe der Behörde, weshalb gerade in diesem Bereich geblitzt wird. Neben diversen festinstallierten Anlagen wie der Vitronic PoliScan F1 HP, Traffistar 330, Traffiphot-S-, gibt es eine Fülle von mobilen Blitzern z.B. die Multanova MU VR 6 F, Traffipax Speedophot oder die PoliScan Speed M1. Wenn Sie von einer dieser Anlagen oder einem vergleichbaren Gerät geblitzt wurden gibt es grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten dem hieraus resultierenden Bußgeldbescheid entgegenzutreten. Gerade wenn eine Beschwer durch Punkte droht oder gar ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, sollte grundsätzlich ein Vorgehen erwogen werden.

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Im außerörtlichen Bereich bieten sich für ein solches Vorgehen unterschiedliche Möglichkeiten. Oftmals ist der Blitzer bereits derart positioniert, dass die grundlegenden Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Messung nicht eingehalten worden sind. Wichtig ist für ein späteres Verfahren, die Örtlichkeiten der Anlage und Umgebung genau zu analysieren. Wenn sie gerade geblitzt worden sind, machen Sie Fotos von der Stelle, der Umgebung, der Straße, der Beschilderung, dem Verkehr und der Anlage. Prägen sie sich alles genau ein und schreiben sie ein handschriftliches Protokoll. Wenn die Messbeamten für Sie erreichbar sind, können Sie versuchen sich das Foto und die Messung zeigen zu lassen. Oftmals werden hierdurch bereits für Sie günstige Fristen in Gang gesetzt.

Weiterhin kann es passieren das Sie innerorts geblitzt wurden, die Kontrollstelle jedoch außerörtlichen Charakter aufweist. Fahrstrecken mit diesem Charakter verleiten oft dazu die Geschwindigkeit zu erhöhen, da man davon ausgeht bereits eine Landstraße zu befahren. Hierbei kann es angebracht sein die Beschilderung genau zu überprüfen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist es oftmals angebracht sich in solchen Fällen die verkehrsrechtliche Anordnung zeigen zu lassen, um zu überprüfen, ob diese überhaupt vorliegt und ob hier nicht bereits Fehler der Behörde vorliegen.

Wurden sie im außerörtlichen Bereich oder im innerörtlichen Bereich mit außerörtlichem Charakter gemessen, sollte im Falle einer eher seltenen Lasermessung mit Kontrollbeamten, das geplitzt außerörtlichVerkehrsaufkommen und die vor und hinter ihnen befindlichen Fahrzeuge dokumentiert werden. In einem solchen Fall ist es von größter Bedeutung, mehr noch als im Falle eines mobilen oder stationären Blitzers, die Begebenheiten der Messung genaustens zu dokumentieren. Bereits kleine Abweichungen können dazu führen, dass das Ergebnis erfolgreich angefochten werden kann. Wichtig ist bei der folgenden Kontrolle, keinesfalls den Vorwurf einzuräumen. Anders als bei einem „normalen“ Blitzer, werden Sie hier durch Beamte kontrolliert, welche ihnen den Verstoß erläutern und sie oftmals dazu drängen mit einer schnellen Unterschrift oder einem Haken an der falschen Stelle, Fakten für das Ordnungswidrigkeitenverfahren zu schaffen. Sollten Ihnen genau dies passiert sein, ist es dennoch möglich auch diese Äußerung später zu widerrufen. Zudem gibt es im jeden Einzelfall unterschiedliche Ansätze, welche zu einer unwirksamen Erklärung führen können.

Das Blitzer-Foto im außerörtlichen Bereich

Wird Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt oder hatten sie bereits Gelegenheit sich das Blitzer-Foto mittels des Anhörungsbogens anzuschauen, stellen Sie oft fest, dass Sie sich selbst nicht auf dem Foto erkennen können. Zudem können Sie sich an den genauen Zeitpunkt, insbesondere den Tag oder gar das Ereignis selbst nicht erinnern. Ev. haben Sie Ihr Fahrzeug an einen Verwandten oder Freund verliehen, vielleicht teilen Sie sich ihr Fahrzeug mit verschiedenen Personen oder es handelt sich um ein Firmenfahrzeug. Für diesen Fall ist es ratsam mittels eines Anwalts Einspruch einzulegen und Akteneinsicht anzufordern. Ist das Blitzer-Foto ebenfalls von schlechter Qualität oder gibt es gar Schatten und Lichteinfälle, welche den Fahrer unkenntlich machen, ist es ratsam die Fahrereigenschaft zu bestreiten.

Beschilderung im außerörtlichen Bereich

Sie werden geblitzt und sind ratlos warum? Es gab nach ihrer Auffassung überhaupt keinen Grund an der korrekten Geschwindigkeit im außerörtlichen Bereich zu zweifeln. Möglicherweise gab es ein Verkehrsschild welches von Bewuchs verdeckt wurde oder die Beschilderung wurde durch einen Unfall, eine Baustelle oder Vandalismus verändert – Üblicherweise sollten die Messbeamten die Beschilderung kontrollieren, doch gerade bei stationären Blitzern können die Intervalle hierfür teilweise weit auseinanderliegen. Wenn Sie in diesem Fall geblitzt werden, sollten Sie umgehend die Strecke ablichten und ein Protokoll anfertigen. Teilweise ist es im Falle von Bewuchs, gerade in den Monaten April, Mai, Juni und Juli, denkbar, dass das Foto hiervon beeinträchtigt wird. Auch dann kann gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich Einspruch erhoben werden.

Gefahrenstelle im außerörtlichen Bereich

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren stellt sich oftmals die Frage, weshalb gerade an dieser Stelle im außerörtlichen Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung verordnet wurde. Wenn Sie geblitzt wurden und dies geschah an einer für sie unverständlichen Stelle, kann dies ein Anhaltspunkt hierfür sein. Die Behörde versieht oftmals vermeintliche Gefahrenstellen mit Beschilderung für reduziertere Geschwindigkeit. Hierbei kann der gesamte Charakter der entsprechenden Messstelle, insbesondere im außerörtlichen Bereich, für den Fahrer nicht sofort als Gefahrenstelle erfasst werden. Sollte dies der Fall sein, spricht man von Augenblicksversagen, ein Einspruch kann angebracht sein, um die für sie negativen Folgen aus dem Bußgeldbescheid abzumildern.

Sollten Sie im außerörtlichen Bereich geblitzt worden sein, gibt es für Sie eine Vielzahl von Möglichkeiten gegen die Messung vorzugehen.