Reifen sind abgefahren: Welche Strafe, Bußgelder und Folgen zu erwarten sind
Wer kennt es nicht? Man ist in Gedanken und fährt so vor sich hin, plötzlich leuchtet vor dem eigenen Wagen in rot “Bitte folgen” auf. Das kann wirklich niemand gebrauchen, aber allgemeine Verkehrskontrollen der Polizei kommen im Alltag recht häufig vor. Hier gibt es viele Dinge, die von der Polizei abgestraft werden, über die sich Autofahrer nicht immer bewusst sind. Es ist bekannt, dass telefonieren mit dem Handy während der Fahrt oder keinen Gurt anzulegen, unter Strafe gestellt ist. Dass aber auch abgefahrene Reifen ein Grund sind, gegen das Gesetz zu verstoßen und Strafen und Bußgelder nach sich ziehen, wissen viele Autofahrer nicht.
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Wird ein Autofahrer von der Polizei angehalten und diese stellen fest, dass die Reifen des Fahrzeugs abgefahren sind, muss man sich auf Konsequenzen in Form eines Bußgeldes einstellen. Wie hoch diese Bußgelder sind und was in einem solchen Fall beachtet werden sollte, wird im Folgenden geschildert.
Diese Strafen und Bußgelder drohen bei abgefahrenen Reifen
Wenn das Profil der Reifen nicht mehr die vorgeschriebene Mindesttiefe von 1,6mm erfüllt, dann dürfen die Reifen nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden. Reifen, die ein geringeres Profil aufweisen, werden als nicht verkehrssicher gewertet. Die Prüfung, ob das Fahrzeug noch genug Reifenprofiltiefe aufweist, ist Sache des jeweiligen Fahrers des Wagens wie auch des Halters. Es ist wichtig, in regelmäßigen Abständen die Tiefe des Reifenprofils zu kontrollieren.
Wird ein Fahrer im alltäglichen Verkehr angehalten, ohne, dass er einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert hat und im Zuge dessen festgestellt wird, dass die Reifen abgefahren sind, kann dies ein Bußgeld von 50 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen – wohlgemerkt für den aktuellen Fahrer. Ist der Fahrer nicht der Halter des Wagens, dann muss der Halter darüber hinaus mit einem Bußgeld von 75 Euro, sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Wird außerdem ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, sind von dem Fahrer des Wagens 75 Euro und ein Punkt fällig.
Welche Folgen haben im Straßenverkehr abgefahrene Reifen?
Es gibt noch weitere Konsequenzen, die über die Punkte und das Bußgeld hinausgehen. Vor allem, wenn sich ein Unfall ereignet hat, ist damit zu rechnen, dass eine größere Schuld im Raum steht. Denn wer mit einem Auto unterwegs ist, das nicht verkehrssicher ist, muss die gesamten Kosten dafür aufbringen. Auch Personen, die bei dem Unfall einen Schaden erlitten haben, haben in diesem Fall Anspruch auf Regresszahlungen.
Der Halter, sofern er das Fahrzeug nicht selber fährt, hat für alles, was mit dem Wagen passiert, die Mitverantwortung. Dieser ist nämlich für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Dieser muss also auch mit Folgen rechnen, wenn sich deshalb ein Unfall ereignet hat.
Auch diejenigen, die nicht viel mit dem Auto unterwegs sind, müssen die Räder irgendwann ersetzen, wenn diese zu alt sind. Es gilt die Faustregel, dass Winterreifen, die über sechs Jahre alt sind, nicht mehr genutzt werden sollten. Bei Sommerreifen gilt, dass diese mit einem Alter über acht Jahren ersetzt werden müssen.
Wer einen Bußgeldbescheid wegen abgefahrener Reifen bekommen hat, kann dagegen Widerspruch einlegen. Oft hat dieser Widerspruch zur Folge, dass das Verfahren eingestellt wird und die Strafe und Konsequenzen so vermieden werden können.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | |
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Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen) | 60 € | 1 | keines | |
… mit Behinderung | 80 € | 1 |
| |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
| |
… mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
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Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 60 € | 1 |
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… mit Gefährdung | 75 € | 1 |
| |
… mit Unfall | 90 € | 1 |
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Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 75 € | 1 |
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Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 25 € |
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Als Halter die Inbetriebnahme eines Mofas angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 35 € |
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Reifen nicht eingetragen Strafe
Auch in diesem Fall können Sie sich an uns wenden, wir prüfen Ihren Fall, falls Sie mit nicht eingetragenen Reifen auf Ihrem Fahrzeug angehalten wurden und ein Bussgeld droht.